Im Laufe des Jahres 2019 tritt die 36. Novelle des KFG in Kraft, welche besagt, dass "Chip-Tuning" nicht zulässig ist, sofern es das Abgasverhalten des Fahrzeuges zum Schlechten verändert. Aus diesem Grund geht auch die ATP-Tuning GmbH mit der Zeit und dem Gesetz und biete die Optimierungen mit einem TÜV Gutachten an.
Somit wird der Nachweis erbracht, dass das Fahrzeug auch nach der Optimierung gesetzeskonform auf den österreichischen Straßen unterwegs ist!
Auch in Zukunft bieten wir auch individuelle Abstimmungen und Umbauten an, diese sind jedoch nur im Bereich des Motorsports zulässig und führen zu einem Verlust der Zulassung!
In Österreich sind Abschaltungen oder Manipulationen der Abgasnachbehandlung verboten. z.B. Adblue, DPF oder AGR.
Diese Modifikationen dürfen nicht in allen Ländern eingesetzt werden. Eine Abklärung obliegt dem Kunden, ob er diese Modifizierung in seinem Land einsetzen darf.
Insoric (Leistungsmessung)
ATP-Tuning GmbH
Industriestraße 21, 8502 Lannach
Öffnungszeiten
Di. - Fr.: 09:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 bis 15:00 Uhr